Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Immer wieder werden Fragen gestellt, die unseren Flohmarkt betreffen,
ein paar oft gestellte möchte ich hier beantworten:

  • - Standgebühren
    wir erheben keine Standgebühren in diesem Sinne,
    über eine freiwillige Beteiligung an unseren Kosten würden wir uns aber freuen.
  • - PKW und Anhänger am Stand
    natürlich können der PKW und Anhänger am Stand verbleiben,
    solange es sich nicht gerade um einen 40-Tonner handelt.
    Wir haben beim vergangenen Mal einen eher rechnerischen Fehler gemacht,
    den wir aber kurzfristig ausbügeln konnten.
    Dieser Fehler wird nicht wieder vorkommen!
  • - Gestaltung des Standes
    Grundsätzlich ist es jeder:m Verkäufer:in selbst überlassen, wie er/sie seinen/ihren Stand gestaltet;
    ob er/sie die Ware an Gestelle hängt, auf Tischen oder auf dem Boden ablegt entscheidet der/die Verkäufer:in selbst.
    Bei letzterem sollte aber beachtet werden, das es sich um Rasen handelt, der gerade am Morgen feucht sein könnte.
  • - Werbung
    Natürlich bewerben wir unseren Flohmarkt, sofern es bezahlbar bleibt:
       - wir hängen bei unterschiedlichen Unternehmen und Organisationen in Barnstorf und umzu Plakate auf und legen unsere Flyer aus;
       - wir stellen unseren Flohmarkt auf dem bundesweiten Veranstaltungsportal www.Krenky24.de vor;
       - wir haben Kontakte zu anderen Flohmarktveranstaltern geknüpft, die uns unterstützen;
       - und wir posten auf allen uns bekannten Flohmarktseiten bei Facebook im Landkreis Diepholz und den Nachbarkreisen
         die von zudem noch von User:innen geteilt werden.
       - und... wir hoffen natürlich auf Mundpropaganda... 😉;
  • - Spätere Anreise
    Es ist jedem selbst überlassen, wann er damit beginnt seinen Verkaufsstand aufzubauen.
    Der Aufbau beginnt am Flohmarkttag um 6:00 Uhr morgens.
    Da aber der Flohmarkt selbst um 8:00 Uhr beginnt, sollten doch alle Verkäufer vor Ort sein,
    damit die Besucher nicht gefährdet werden.
  • - Neuwaren
    Grundsätzlich sind auf unserem Flohmarkt keine Neuwaren erwünscht!
    Hiervon ausgenommen sind kunsthandwerkliche Waren und Fehlkäufe.
    Ebenso dürfen keine Waren verkauft werden, die, wie z.B. funktionsfähige Waffen und Munition,
    oder nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (z.B. Elfenbein) 
    oder anderen Gesetzen entsprechend, nicht (mehr) gehandelt werden dürfen
    und natürlich keine lebenden Tiere!
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